Seit dem Jahr 2009 können gesundheitsfördernde Maßnahmen der Primärprävention, die engagierte Unternehmen für ihre Beschäftigten anbieten, steuerlich geltend gemacht werden. Damit sollten seitens der Gesetzgebung finanzielle Anreize für gesundheitsförderliche Leistungen geschaffen werden. Aktuell gibt es für Unternehmen drei Möglichkeiten, diese zu nutzen.
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag des IFBG – Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung.